Mittwoch, 6. Februar 2019
Der Fall Jens Söring: Bewährung und Gegnadigung (schon wieder)
Wie kürzlich bekannt wurde, ist der Antrag von Jens Söring auf Bewährung (parole) erneut abgelehnt worden. Die Entscheidung war vorherzusehen. Schließlich dreht sich noch immer alles um den noch ausstehenden Antrag auf Begnadigung (pardon). Aus gegebenen Anlass möchte ich nochmals darauf verweisen, dass sich der Antrag auf Begnadigung primär um Indizien und Beweise dreht. Insbesondere betonen die Anwälte von Jens und die ihm gnädig gestimmten Journalisten immer wieder, dass „neue“ DNA Erkenntnisse zeigen würden, dass Jens unschuldig sei. Warum diese Darstellung nicht der Wahrheit entspricht, habe ich schon mehrfach in diesem Blog geschrieben. Vor dem Hintergrund der etwas konfusen Debatte in den Medien, plane ich einen neuen Blogeintrag zu diesem Thema. Alles was ich dazu bisher geschrieben habe, wird dann an einer Stelle zusammengefasst.
Wann der Gouverneur seine Entscheidung bezüglich des Antrages auf Begnadigung bekanntgeben wird ist noch immer nicht absehbar. Ich denke wir müssen noch 1-2 Monate warten.
Letztlich verweise ich noch darauf, dass sich Jens zu den von mir aufgeworfenen Fragen wie erwartet nicht geäußert hat. Die Fragen, die ich Elizabeth gestellt habe, veröffentliche ich in der kommenden Woche.