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Dienstag, 15. Mai 2018

Der Fall Jens Söring: Söring Leaks (I)


Seit Dezember 2017 ist eine Webseite online, deren Inhalt ich gerne in den nächsten Beiträgen thematisieren möchte. Die Internetseite ist unter Folgender URL erreichbar:

https://soeringguiltyascharged.com/

Auf dieser Seite wurden u.a. Dokumente eingestellt, die einen neuen Blick auf den Fall Jens Söring ermöglichen. Teils ist der Inhalt recht brisant, daher auch der etwas martialische Blog Titel. Aber bevor ich im Einzelnen darauf eingehe, möchte ich noch einen grundsätzlichen Gedanken loswerden:  Sinn und Zweck dieses Blogs war es stets eine ausbalancierte Darstellung zu erreichen, die diesem komplexen Fall gerecht wird. Die Zuschriften, die ich bisher erhalten habe, bestätigen mir, dass dieser Vorsatz recht gut umgesetzt wurde. Auch beim aktuellen Blog geht es ausschließlich darum, die neuen Erkenntnisse in einer geeigneten Form zu präsentieren.

Nun aber zu dem ersten Dokument (alle Dokumente die im Blog thematisiert werden, sind auf der oben angegebenen Webseite abrufbar. Das Gerichtsurteil kann zusätzlich hier heruntergeladen werden: klick):

Unpublished Decision of the U.S. Court of Appeals (30.06.2000)

Donnerstag, 16. März 2017

Der Fall Jens Söring: Täterschaft (Teil 15: Der Prozess)


War der Prozess von Jens Söring fair und wurden rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten?

Jens Söring vereint die Antwort auf diese Fragen auf seiner Internetseite. Im Wesentlichen nennt er drei Argumente, die wir uns ein wenig genauer ansehen wollen:

(i) Richter William Sweeney war befangen und mit der Familie der Opfer befreundet. Demnach hätte er niemals den Prozess von Jens leiten dürfen.

Bewertung:
Tatsächlich war Richter Sweeney lediglich mit dem Bruder von Nancy Haysom, Risque Benedict, befreundet. Es sei zudem angemerkt, dass das Verhalten des Richters gerichtlich überprüft wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass sein Verhalten rechtskonform war (Urteil vom 09.10.1991, The Court of Appeals of Virgina).
Nicht vergessen werden darf, dass Jens Söring nicht von Richter Sweeney schuldig gesprochen wurde, sondern, wie in US- Strafprozessen üblich, von einer Jury aus 12 Geschworenen. Das Urteil ist einstimmig gefallen. Alle 12 Geschworenen waren davon überzeugt, dass Jens die Morde begangen hat. Wäre nur ein Geschworener nicht überzeugt gewesen, hätte es keine Verurteilung gegeben.

Es gibt aber noch zwei weitere Gründe, die dafür sprechen, dass der Richter nicht voreingenommen oder befangen war: