Donnerstag, 3. November 2016

Der Fall Jens Söring: Täterschaft (Teil 8: DNA- Spuren)

Am Tatort wurden vier verschiedene Blutgruppen gefunden. Die Blutgruppen A und AB (die Blutgruppen der Opfer) sowie B (die Blutgruppe von Elizabeth Haysom) und 0 (die Blutgruppe von Jens Söring). Diese Erkenntnisse haben wir aus dem offiziellen Bericht des Bureau of Forensic Science aus dem Jahr 1985.

Zunächst beweisen diese Funde nur, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass zwei Täter vor Ort waren.

Im Jahr 2009 wurden erstmalig DNA- Tests durchgeführt. Das gerichtsmedizinische Institut Virginias hat die Ergebnisse dieser Untersuchung in einem sogenannten „Certificate of Analysis“ zusammengefasst. Hierbei ist es wichtig zu wissen, das Blutproben zunächst typisiert werden (Blutgruppe, Geschlecht). Bei einer ausreichenden Qualität der Blutproben können die Proben zusätzlich subtypisiert werden (eine genaue Zuordnung der Blutproben zu einer Person ist möglich).
 
Jetzt wird es ein wenig kompliziert. Am Tatort wurden insgesamt 42 Blutspuren gefunden. Allerdings konnten nur 11 dieser Proben genauer ausgewertet (subtypisiert) werden. Von diesen Proben konnten 9 definitiv einer anderen Person als Elizabeth Haysom oder Jens Söring zugeordnet werden. Zu 2 dieser Proben konnte ein sog. DNA- Profil erstellt werden (Erklärung s.U.). Die übrigen 31 Proben hatten eine zu geringe Qualität, konnten also nicht subtypisiert werden.

Keine Subtypisierung möglich: 31
Blutgruppe 0: 5
Blutgruppe B: 1
Blutgruppe A oder AB: 25

Subtypisierung möglich: 11
Blutgruppe A oder AB: 9
DNA- Profil:2


Zunächst ist es also so, dass weder das Blut der Blutgruppe von Jens, noch das der Blutgruppe von Elizabeth subtypisiert werden konnte, also einem der beiden unzweifelhaft zugeordnet werden konnte. Das ist natürlich kein Beweis für die Unschuld von Elizabeth oder Jens. Es sagt lediglich aus, dass der Täter keine Spuren hinterlassen hat, die ihn zweifelsfrei identifizieren. Der Täter kann also entweder Handschuhe getragen haben oder er hatte einfach Glück, dass seine Blutgruppe nicht subtypisiert werden konnte.

Kommen wir nun zu den DNA- Profilen. Zunächst muss man verstehen, dass die relativ neuen Erkenntnisse aus dem Jahr 2016, auf die sich Jens beruft, auf eben diesem DNA- Profil aufbauen.
Dieses DNA- Profil wurde am Tatort an zwei Stellen gefunden. Beide Fundorte waren die  Fliegengittertür des Hauses. Dieses DNA-  Profil wurden mit der DNA von Jens verglichen und es konnte keine Übereinstimmung festgestellt werden. Jens Söring leitet daraus ab, dass „die DNA Untersuchung der Blutspuren eindeutig beweist, dass ich nicht am Tatort war“. Dieser Darstellung muss aber aus mehreren Gründen widersprochen werden.

Erstens gibt es noch 5 weitere Blutspuren seiner Blutgruppe die nicht subtypisiert werden können. Diese Blutspuren können also theoretisch ihm gehören. Interessanterweise fanden sich alle 5 Spuren in unmittelbarer Nähe der Leichen.
Zweitens gibt es eine Aussage von Betty Layne DesPortes von der American Academy of Forensic Sciences. Nach der Meinung von Frau DesPortes, setzt sich diese DNA- Profil aus mehreren Spuren zusammen. Sechs von diesen Spuren beinhalteten Blutgruppe A (wie Derek Haysom), zwei davon beinhalteten Blutgruppe 0 (wie Jens Söring).
Da das besagte DNA- Profil an Spuren gefunden wurde, dass mit zwei verschiedenen Blutgruppen (A und 0) in Verbindung gebracht werden kann, ist es vermutlich so, dass das besagte DNA-Profil nicht vom Blut selber stammt, sondern von einer anderen Quelle, wie beispielsweise Hautzellen. Hierfür kommt wiederum Derek Haysom in Frage oder aber jeder andere der jemals im Haus war und seine Blutgruppe besitzt.
Drittens ist unklar, ob die hier thematisierten DNA- Spuren überhaupt in einem Kausalzusammenhang mit den Morden stehen (Fundort Fliegengittertür).

Entscheidend aber ist, dass nicht nachgewiesen werden kann, dass das DNA- Profil auf der Blutgruppe 0 aufbaut. Somit kann Jens Söring seine Unschuld nicht beweisen.