Dienstag, 9. Mai 2017

Der Fall Jens Söring: Lebenslang in Haft?


Sollte Jens Söring unabhängig von der Schuldfrage aus der Haft entlassen werden?

Diese Frage stellt sich zwangsläufig, wenn man sich mit dem Fall Jens Söring näher beschäftigt. Fakt ist, dass Jens bislang 31 Jahre im Gefängnis gesessen hat. Ist damit die Tat verbüßt? 

Möglicherweise. Gleichwohl gilt das wohl nur nach deutschem Rechtsverständnis. Da er aber die Taten in den USA begangen hat, sollte er grundsätzlich nach den dortigen Maßstäben behandelt werden. In der US- amerikanischen Gesellschaft ist es nun einmal Konsens, dass Straftäter primär hart bestraft werden. Lebenslang bedeutet Lebenslang. Eine Rehabilitierung wie sie in Deutschland bekannt ist, spielt entweder gar keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Aber hat nicht jeder Mensch eine zweite Chance verdient? Natürlich, aber die erste Voraussetzung hierfür ist, das Jens die Tat gesteht, ehrlich Reue zeigt und sich bei den Angehörigen (die sich übrigens bislang gegen die Entlassung von Jens ausgesprochen haben) entschuldigt. Die zweite Voraussetzung wäre die Überprüfung seines Geisteszustandes. Ist Jens heute noch gefährlich? Wie wir 
hier gelernt haben, war er zumindest zum Zeitpunkt der Morde geistesgestört.  

Auch darf der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ aktuell keine Anwendung finden. Dieses Prinzip gilt zwar vor Gericht, in den USA ebenso wie in Deutschland, aber das Urteil von Jens ist rechtskräftig. Es ist nun an ihm zu beweisen, dass er unschuldig ist. Als Unschuldsbeweis muss eine smoking gun her. Wie könnte so ein Unschuldsbeweis also aussehen? Es bleibt meiner Meinung nach nur eine Möglichkeit: Jens muss die wahren Täter präsentieren nebst unverrückbaren Beweisen für ihre Schuld.

Wenn man diesen Gedanken weiter spinnt, stellt sich zunächst die Frage, warum Jens, trotz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel (finanzielle Zuwendungen, pro bono Anwälte, großer Unterstützerkreis), nicht längst diesen Weg eingeschlagen hat. Stattdessen wurde Klage um Klage eingereicht, sich auf halbseidene Zeugen wie Tony Buchanan berufen und eine recht plumpe Strategie der Verunglimpfung von bestimmten Personen gefahren (Elizabeth, Richter Sweeny, der eigene Anwalt Neton, etc.).

Seit kurzem beschuldigt Jens Ned B. und Jeff Ranchero (der inzwischen verstorben ist) zusammen mit Elizabeth, die Morde begangen zu haben. Allerdings kann er hierfür keine Beweise vorlegen. Es ist lediglich seine Vermutung (auch wenn es eine Zeugenaussage Tony Buchanan gibt, die Ned B. belastet. Allerdings ist der Wahrheitsgehalt dieser Aussage höchst zweifelhaft. Begründung:
Klick).

Fakt ist, dass Ned B. und Jeff Ranchero kein Motiv haben. Warum sollen sie die Eltern von Elizabeth getötet haben? Weil sie im Drogenrausch waren? Ich denke, diese Argumentation ist nicht besonders stichhaltig. Auch lassen Ned und Jeff keine Spuren vom Tatort zuweisen. Es wird zwar von Jens behauptet, dass am Tatort Spuren von zwei männlichen Personen gefunden wurden, aber diese müssten natürlich mit der DNA von Jeff und Ned verglichen werden. Bei Jeff ist das nicht mehr möglich. Bliebe nur Ned. Da diese Person aber nie offiziell verdächtigt wurde und auch jetzt nicht verdächtigt wird (aktuell wird nicht ermittelt und es besteht auch keine Veranlassung, die Ermittlungen wieder aufzunehmen). Somit sitzt Jens argumentativ in einer Sackgasse. Er hat faktisch keine Möglichkeit jemals seine Unschuld zu beweisen (für den hypothetischen Fall, dass er unschuldig ist).   

Somit gehe ich davon aus, dass Jens im Gefängnis sterben wird.