Freitag, 28. Oktober 2016

Der Fall Jens Söring: Täterschaft (Teil 6: Das Verhalten im Exil)

Oftmals ist es doch so, dass es bei Indizienprozessen, auch um die Glaubwürdigkeit der Angeklagten geht. In diesem und im nächsten Blogeitrag wollen wir uns daher zwei Sachverhalte näher ansehen, die etwas Licht ins Dunkel bringen, was die Glaubwürdigkeit von Jens Söring angeht.
 
Die Flucht aus den USA führte das Paar nach Thailand, Jugoslawien, Singapur, Bombay, Russland und Großbritannien. Um ihren ausschweifenden Lebensstil finanzieren zu können, begingen sie in mehreren Ländern Straftaten und wurden schließlich im April 1986 in London wegen Scheckbetruges verhaftet. Einer geordneten Arbeit sind Jens Söring und Elizabeth Haysom also nicht nachgegangen.

Passen diese abenteuerliche Flucht und Verhaltensweise zur Eigendarstellung von Jens Söring, wonach er ein weißer Ritter ist, der nur seine Freundin vor dem elektrischen Stuhl bewahren will? Wäre es nicht naheliegender gewesen, als unschuldiger Diplomatensohn einen ruhigen Hafen anzusteuern? Vielleicht bei der Großmutter in der Schweiz oder im elterlichen Haus in Bonn?

Seltsam ist zudem, dass sich Jens Söring offenbar gar nicht daran gestört hat, dass er mit einer Mörderin (nach Aussage von Jens Söring hat Elizabeth die Morde begangen), die ihre Eltern auf die brutalste Art und Weise abgeschlachtet hat, die man sich nur denken kann, ein gemeinsames Leben anzufangen.

Erschwerend kommt hinzu, dass Elizabeth nach Aussage von Jens Söring einen Komplizen gehabt haben muss, möglicherweise einen zweiten Liebhaber (der mysteriöse Komplize von Elizabeth wird in einem späteren Blogeitrag thematisiert). Auch an dieser Begebenheit scheint sich Jens Söring nicht zu stören. Er flieht also mit einer Doppelmörderin ins Ausland, die ihn mutmaßlich betrogen hat? Ist das Glaubhaft?